Unsere Expertise und Erfahrung

tw partners ist eine auf das Arbeitsrecht spezialisierte Partnerschaft von Rechtsanwälten und Fachanwälten im Arbeitsrecht. Wir sind fachlich hervorragend, haben ein ausgeprägtes wirtschaftliches Verständnis und arbeiten praktisch und lösungsorientiert. Wir unterstützen Sie bei der Planung und Umsetzung von operativen und personellen Maßnahmen, sowohl in Ihrer täglichen Arbeit als auch bei anstehenden bedeutenden Veränderungen. Wir finden Lösungen, die für Sie und Ihr Unternehmen funktionieren. Immer.

HR-Projekte

Mit unseren Mandanten setzen wir betriebliche Veränderungen um, die - gerade bei personellen Auswirkungen - schnell komplex und anspruchsvoll werden können.
mehr
weniger

M&A Expertise

Mit den arbeitsrechtlichen Anforderungen von M&A Transaktionen oder gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierungen sind wir auch aufgrund unserer beruflichen Historie bestens vertraut.
mehr
weniger

Führungskräfte

Wir kennen die sensiblen Themen rund um die Gewinnung und Trennung von Führungskräften und finden mit Ihnen angemessene Lösungen.
mehr
weniger

Von A bis Z

Wir sind Ihr Sparringspartner bei allen arbeitsrechtlichen Fragen, die Sie im operativen HR-Alltag haben.
mehr
weniger

Vor Gericht

Auch vor Gericht gilt es, das Große und Ganze im Auge zu behalten und die streitige Auseinandersetzung insgesamt erfolgreich zu beenden.
mehr
weniger

HR-Projekte

Mit unseren Mandanten setzen wir betriebliche Veränderungen um, die – gerade bei personellen Auswirkungen – schnell komplex und anspruchsvoll werden können. Hierzu gehören Betriebsänderungen ebenso wie beispielsweise die Einführung neuer IT oder neuer Vergütungsstrukturen.

Eine Ablauf- und Kostenplanung sowie fokussierte Umsetzung sind Voraussetzungen eines erfolgreichen Projektes. Wir unterstützen Sie bei der Budgetierung von Projektkosten einschließlich der finanziellen Bewertung von rechtlichen Risiken, der Planung und Durchführung des Konsultationsprozesses mit den Arbeitnehmern und Betriebsräten sowie der operativen Umsetzung. Wir finden Lösungen, die sicherstellen, dass betriebliche Anforderungen wie etwa der Erhalt von Leistungsträgern erfüllt werden.

Wir haben zahlreiche Betriebsänderungen und Veränderungsprozesse bei großen und mittleren Unternehmen begleitet und umgesetzt. Wir integrieren uns nahtlos in Ihr Projektteam und erarbeiten mit Ihnen Strategien, die Konfliktpotenziale zum einen so gering wie möglich halten und zum anderen aber auch unvermeidbare Konflikte einer vertretbaren und verträglichen Lösung zuführen. Wir haben sehr gute Erfahrungen mit dem Einsatz von Transfergesellschaften gemacht.

weniger

M&A Expertise

Mit den arbeitsrechtlichen Anforderungen von M&A Transaktionen oder gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierungen sind wir als erfahrene Transaktions-Arbeitsrechtler auch aufgrund unserer beruflichen Historie bestens vertraut. Hierzu gehören unter anderem: die Bewertung von arbeitsrechtlichen Risiken beim Unternehmenskauf oder –verkauf; die Strukturierung einer Transaktion aus arbeitsrechtlicher Sicht, beispielsweise auch mit dem Ziel, zu veräußernde Bereiche in eigene rechtliche oder betriebliche Einheiten zu überführen; die Risiko- und Haftungsverteilung im Kaufvertrag, insbesondere auch in Bezug auf Widersprüche bei Asset Deals;  die Beachtung von Informations- und Konsultationspflichten gegenüber Arbeitnehmervertretungen, auch um das zeitgerechte Signing und Closing nicht zu gefährden; die ordnungsgemäße Unterrichtung der Arbeitnehmer über den Betriebsübergang für die zeitliche Begrenzung des Widerspruchsrisikos; die Integration von neu erworbenen Einheiten und die etwaige Harmonisierung von Arbeitsbedingungen.

Verkäufer oder Käufer beraten wir ebenso wie umstrukturierende Konzerne, sowohl unmittelbar als auch gemeinsam mit gesellschafts- oder steuerrechtlichen Kollegen aus anderen Sozietäten. Expertise und Teamgeist zeichnen uns auch hier aus.

weniger

Führungskräfte

Wir kennen die sensiblen Themen rund um die Gewinnung und Trennung von Führungskräften und finden mit Ihnen angemessene Lösungen. Führungskräfte müssen für das Unternehmen gewonnen und nachhaltige Leistungsanreize müssen gesetzt werden. Die „richtige“ Vergütung ist ein Aspekt, die Identifizierung mit dem Unternehmen und der eigenen Tätigkeit ein anderer. Wir haben langjährige Erfahrung bei der Begründung, Gestaltung und Beendigung von Dienst- und Arbeitsverträgen von Geschäftsführern, Vorständen und leitenden Angestellten. Wir erarbeiten wirtschaftlich sinnvolle Vertragsgestaltungen, besonders auch im Hinblick auf Vertragslaufzeiten, Bonus- und Optionspläne, nachvertragliche Wettbewerbsbeschränkungen und Persönlichkeits- und Datenschutz. Im Trennungsfall verhandeln wir mit gegnerischen Anwälten und setzen Ihre Interessen nötigenfalls auch streitig durch. Unsere Mandanten sind in der Regel deutsche und internationale Unternehmen und Institute. Wir sind aber auch für Vorstände, Geschäftsführer und Führungskräfte tätig.

weniger

Von A bis Z

Von Arbeitsvertrag oder Arbeitnehmerdatenschutz bis zu Zeitarbeit über betriebliche Mitbestimmung, Bonuspläne, die Beendigung von Arbeitsverhältnissen, Erziehungsurlaub,  Jahresgespräche und Leistungsbewertungssysteme, Teilzeitbegehren, Verhaltenskodizes etc. Bei uns finden Sie unkomplizierten Austausch, Feedback, Anregungen und Ideen zu allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen.

weniger

Vor Gericht

Auch vor Gericht gilt es, das Große und Ganze im Auge zu behalten und die streitige Auseinandersetzung insgesamt erfolgreich zu beenden. Wir arbeiten rechtzeitig und gemeinsam mit Ihnen und Ihren Mitarbeitern den zugrundeliegenden Sachverhalt auf und legen gegebenenfalls detailliert fest, wer noch welche konkreten Details des Sachverhalts liefert. Schriftsatzentwürfe erhalten Sie so rechtzeitig, dass diese auch intern bei Ihnen noch detailliert besprochen und soweit erforderlich überarbeitet werden können. Hierbei gilt es auch, mittelbare Weiterungen des Rechtsstreits – sowohl für andere Sachverhalte aber auch in Bezug auf die Außen- und Innendarstellung oder im Verhältnis zu Regulierungsbehörden zu beachten.

Wir treten vor allen Arbeits- und Landesarbeitsgerichten sowie dem Bundesarbeitsgericht auf. Soweit arbeitsrechtliche Sachverhalte betroffen sind, gilt das natürlich auch für Behörden und Verwaltungsgerichte.

weniger

weniger